AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Preise: Unsere Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten, sind grundsätzlich freibleibend auf der Grundlage der heutigen Material- und Lohnkosten erstellt. Sie werden bei Eintreten von Material- oder kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen berichtigt. Werden Fixpreise vereinbart, so sind wir berechtigt, Materialien zeitgerecht vor Inkrafttreten einer Preiserhöhung auszuliefern und zu verrechnen. Für Restarbeiten, die keinen ganzen Arbeitstag in Anspruch nehmen und zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden müssen, verrechnen wir unseren Aufwand an Fahrt-, Arbeitszeit sowie Kilometergeld in Regie.

Abrechnung:Die Mengenangaben des Anbots bzw. der Bestellung sind annähernd ermittelt und daher unverbindlich. Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach Ö-NORM B 2219 und B 2221 sowie nach Naturmaßen bzw. dem tatsächlichem Lieferumfang.

Eigentumsvorbehalt: Sämtliche gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Kaltdachklausel: Es ist bauseits für eine ausreichende Zuluft an der Traufe sowie für ausreichende Luftspaltbreiten gemäß Ö-Norm B 2219 zum Zweck der Unterlüftung der Dachhaut und Überlüftung der Wärmedämmung (soweit vorhanden) zu sorgen. Desgleichen für eine Unterkonstruktion die dem Dachdecker das Schaffen von Abluft ermöglicht. Die Angaben, die dazu bei Vertragsabschluß gemacht worden sind, sind verbindlich.

Umdeckklausel: Bei Umdeckarbeiten verpflichten wir uns zu besonderer Vorsicht. Dennoch sind Feuchtigkeitsschäden am Gebäude und der Einrichtung möglich, für die wir nicht haften können.

Dachdeckerarbeiten: Vorarbeiten anderer Handwerker müssen vor dem Eintreffen unserer Monteure sachgemäß beendet sein, da ansonsten dieWartezeit oder nochmalige Zufahrt verrechnet werden. Falls wir nicht amtliche übertragende Arbeiten ohne Unterbrechung zu Ende führen können, behalten wir uns eine Preiserhöhung vor. Haben wir Kamine einzufassen, so sind diese wasserdicht zu verfugen und mit einer überstehenden Abdeckplane mit Wassernasen abzuschließen. Geschieht dies nicht und kommt es zu Wassereintritt, so haften wir hiefür nicht. Restmaterial,

Paletten: Restmaterial nach Eindeckarbeiten und Paletten sind unser Eigentum und vom Besteller bis zu Abholung zu verwahren.

Materialrücknahme: Restmaterial aus reinen Lieferaufträgen wird nur in Ausnahmsfällen und nach gesonderter Vereinbarung und Überprüfung zurück genommen. Unsere Kosten für Rücktransport, Prüfung und Manipulation sowie das Farbrisiko berücksichtigen wir durch einen Abzug von 10 % vom Neuwert, bei Bramac-Erzeugnissen von 20 %.

Abrufe, Änderungen: Abrufe von Monteuren oder Materialien sowie Änderungen der vorliegenden Bestellung bezüglich Dachneigung, Materialbedarf, Ausführungszeit etc. müssen jeweils einige Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Termin beim Firmensitz bekannt gegeben werden. Ansonsten berechnen wir eventuell anfallende Kosten für doppelte Zufahrt oder Transport.

Teilrechnungen: Bei vom Bauherrn angeordneten, vereinbarten oder durch höhere Gewalt verursachten Unterbrechungen unseres Arbeitseinsatzes, und bei Arbeiten, die länger als einen Monat dauern, sind wir berechtigt, monatlich Teilrechnungen zu legen.

Gewährleistung, Schadenersatz, Reklamationen: Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes können nur innerhalb von drei Jahren ab Übernahme der Arbeiten geltend gemacht werden. Allfällige Reklamationen sind im Sinne des Handelsgesetzes unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 8 Tagen nach Arbeitsfertigstellung bzw. Lieferung schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel hinsichtlich Beschaffenheit und Ausmaß bekanntzugeben. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Reklamationen berechtigen den Besteller nicht, denWerklohn bzw. den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzubehalten.

Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden 14% Verzugszinsen und Gerichtskosten verrechnet.

Gerichtstand: Soferne das Konsumentenschutzgesetz nicht anderes vorsieht, gilt für alle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag das für Irdning sachlich zuständige Gericht als vereinbart.

April 2015

Steinberger Gragl GmbH 2020